Begleiteter Umgang

Den meisten Eltern, die sich voneinander getrennt haben, gelingt es, ihre Elternpflichten selbständig zu regeln. Und das ist gut so. Denn Kinder sind auf die liebevolle Zuwendung nahestehender Bezugspersonen angewiesen. Sie brauchen deren Schutz, Fürsorge und Förderung.
In manchen Fällen sind die Eltern aus den unterschiedlichsten Gründen jedoch nicht ohne Unterstützung in der Lage den Umgang der gemeinsamen Kinder mit beiden Elternteilen zu gewährleisten.

Begleiteter Umgang

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Das Angebot „Begleiteter Umgang“ gemäß § 18.3 SGB VIII unterstützt, begleitet und fördert den Kontakt zwischen dem Kind und wichtigen von ihm getrennt lebenden Bezugspersonen. Wichtige Bezugspersonen können Mutter, Vater, Geschwister und/oder Großeltern des Kindes sein.
Der Begleitete Umgang kann nach Absprache mit dem zuständigen Jugendamt und/oder durch familiengerichtliche Vereinbarung bzw. Anordnung zustande kommen. Die rechtliche Grundlage für den Begleiteten Umgang ist in §1684 Abs. 4, Sätze 3 und 4 BGB sowie in §1685 BGB festgelegt.
In einem Begleiteten Umgang werden in Begleitung von Fachkräften für das Kind Umgänge mit einem Elternteil realisiert, mit dem es nicht zusammenlebt. Das Angebot soll das Recht der Kinder und Jugendliche auf Umgang mit wichtigen Bezugspersonen umsetzen. Diese zeitlich befristete Jugendhilfeleistung wird von entsprechend ausgebildeten Fachkräften durchgeführt. Gemeinsam mit den Eltern oder anderen Bezugspersonen werden realistische Lösungswege erarbeitet. Deshalb steht neben der Begleitung der Umgänge eine kontinuierliche prozessorientierte Beratung der Beteiligten im Vordergrund. Die Umgänge finden zu Beginn der Maßnahme in den kindgerecht ausgestatteten Räumen des Trägers, nach Vorbereitung mit Vereinbarungen auch außerhalb statt.
Die Eltern werden im Laufe der Maßnahme dahingehend unterstützt, nach und nach die Umgangsregelung selbst zu gestalten. Die zunehmende Verselbständigung wird engmaschig beraten und begleitet.

Wir arbeiten nach einem von uns entwickelten BU Phasenmodell:                     BU Phasenmodell_2020_10

Jährliche_Auswertung_BUBK2020

Besuchskontakte für das Pflegekind mit der Herkunftsfamilie

Pflegekinder haben zwei Familien. Eine Pflegefamilie, in der das Kind vorübergehend oder auch längerfristig seinen Lebensmittelpunkt hat und eine Herkunftsfamilie, die Wurzeln des Kindes. Jedes Kind hat das Bedürfnis und das Recht seine Herkunft zu begreifen und nach seinen Wurzeln zu suchen. Die Identitätsfindung und Entwicklung bedeuten herauszufinden, wer wir sind und mit wem wir übereinstimmen. Für die Persönlichkeitsentwicklung des Kindes sind deshalb in der Regel Kontakte zur Herkunftsfamilie wichtig.

Der „Begleitete Besuchskontakt“ dient der Aufrechterhaltung oder Anbahnung der Beziehungen und Kontakte des Pflegekindes zu seiner Herkunftsfamilie. Diese Maßnahme ist eine zeitlich befristete Jugendhilfeleistung. Der Bedarf einer solchen Maßnahme wird durch das Jugendamt festgestellt.

Die Besuchskontakte zwischen Pflegekind und seiner Herkunftsfamilie können sehr unterschiedlich gestaltet sein und sollen sich immer an den Bedürfnissen des Kindes orientieren. Kinder, die in einem für das Kind überschaubaren Zeitraum zu den leiblichen Eltern zurückkehren sollen, werden öfter Kontakt haben müssen, damit die Bindungen des Kindes an ihre Eltern bestehen bleiben. Bei Kindern, die perspektivisch in der Pflegefamilie verbleiben, sollen Kontakte so gestalten sein, dass sie sich sicher fühlen und mögliche Loyalitätskonflikte minimiert werden.

Die Ziele der Begleiteten Besuchskontakte sind immer fallabhängig und in Kooperation mit allen Beteiligten zu entwickeln. Die Begleiteten Besuchskontakte sollen die Kompetenzen der Eltern und Pflegeeltern dahingehend fördern, dass sie zukünftig selbstständig in der Lage sind, den Kontakt mit ihrem Kind/Pflegekind zu gestalten. Die Unterstützung der Fachkräfte in einem Begleiteten Besuchskontakt soll Entlastung für das Pflegekind und für beide Familien schaffen.

Wir arbeiten nach einem von uns entwickelten BU Phasenmodell:

BK_Phasenmodell_2020_10