Beteiligungskonzept

Das Leben hält eine Fülle von Lerngelegenheiten bereit für Kooperationen, Verständigung und Respekt gegenüber anderen und der Natur. Dringend notwendig sind die Entwicklung und Einhaltung der sozialen Regeln und Vereinbarungen und die Aufarbeitung sozialer Konflikte und Probleme auf der und gemeinsamen Suche nach fairen und friedlichen Lösungen.


Beteiligung, das Recht auf Teilhabe sowie das Recht auf einen partnerschaftlichen Umgang, der die gegenseitigen Grundrechte und Bedürfnisse achtet. Der ebenso vor Verletzungen wie Enttäuschungen schützt, sind die wesentlichen Grundlagen für eine gelingende Erziehung und für die Entwicklung und Ausbildung der autonomen Persönlichkeit der Kinder und Jugendlichen, die wir betreuen. Die Beteiligung schließt die Eltern und Sorgeberechtigten ein und hat kontinuierliche Auswirkung auf die pädagogische Grundeinstellung unserer Mitarbeiter:innen

Die Beteiligung der Kinder und Jugendlichen an Entscheidungen und ihre Mitwirkung stellt unterschiedliche Anforderungen an die Rolle und Aufgabenbereiche der einzelnen Fachkräfte und der Leitung. Unsere Leitungsstruktur ist transparent und flach, und die Fachkräfte sind in ihrer eigenen Haltung gegenüber den Kindern und Jugendlichen reflektiert, da sie bei Bedarf neue Strategien sowie Strukturen entwickeln.

Diese finden sich wieder:

  • Leitbild und Trägerkultur
  • Konzeptentwicklung-Auswertung und Anpassung
  • Individuelle Hilfeplanung, Förderpläne und Weiterentwicklung
  • Dokumentationen wie Berichte und Protokollen
  • Regelmäßige Teambesprechungen
  • Regelmäßige Supervisionen und Weiterbildungen
  • Elterngesprächen
  • Beschwerdemanagement

Beteiligung und Teilhabe der Kinder und Jugendlichen

Der Träger nimmt selbstverständlich die in Artikel 12 der UN-Kinderrechtskonvention – Übereinkommen über die Rechte des Kindes – geforderte Berücksichtigung des Kindeswillens als Aufgabe an. Kindern und Jugendlichen wird zugesichert, dass sie sich in allen sie betreffenden Angelegenheiten frei äußern können und ihre Meinung alters- und entwicklungsgemäß angemessen berücksichtigt wird.


„Die Vertragsstaaten sichern dem Kind, das fähig ist, sich eine eigene Meinung zu bilden, das Recht zu, diese Meinung in allen das Kind berührenden Angelegenheiten frei zu äußern, und berücksichtigen die Meinung des Kindes angemessen und entsprechend seinem Alter und seiner Reife“. (UN-Kinderrechtskonvention – Übereinkommen über die Rechte des Kindes)

Kinderschutzgesetz

Jedes Projekt und jeder Bereich achten daher auf die angemessene altersgemäße Beteiligung der Kinder und Jugendlichen entsprechend dem Erziehungsauftrag.

1. Die Ebene der Kinder und Jugendlichen

Ziele der Beteiligung

Stärkung des Selbstbewusstseins und Stärkung des Ich- und Wir-Gefühls

Die Kinder und Jugendlichen entwickeln sich als eigenständige Personen, treffen eigene Entscheidungen als wichtigen Schritt zur Prägung der Ich-Identität, üben Dialoge und Kommunikation als wichtige Ausdrucksform und übernehmen Verantwortung.

Übung in Demokratie

Die Kinder und Jugendlichen erleben Demokratie und üben durch Prozesse wie Diskussion und Mehrheitsbeschlüsse, Transparenz, Selbstverpflichtung und Überprüfungsmechanismen eine lebendige Demokratie.

Selbstständigkeit

Eine Kultur der Mitbestimmung und aktive Beteiligung veranlasst Kinder und Jugendliche zu Eigenmotivation. Sie gestalten alltägliche Abläufe, Regeln und Geschehnisse verantwortlich mit und übernehmen dafür Verantwortung.

Akzeptanz und Erkennung der Konsequenzen des eigenen Handelns

Mitbestimmung und Selbstwirksamkeit stärken die eigene Motivation und Willenskraft. Kinder und Jugendliche erkennen in der Ausübung die Wirkungen und Stärken, Probleme und Steuerungsmöglichkeiten.

Kritikfähigkeit und Akzeptanz anderer Meinungen

Kinder und Jugendliche üben, angemessen Kritik zu äußern, und lernen, selbst mit Kritik besser umzugehen.

Vertretung eigener Meinung und Kompromissfindung

Kinder und Jugendliche lernen, die eigene Meinung zu vertreten und dass nicht nur ihre Meinung zählt; sie üben Mehrheitsbildung und Kompromisse einzugehen.

Eine gemeinsame wertschätzende Sprache sprechen

Die Zusammenarbeit zwischen den Kindern/ Jugendlichen und Fachkräften scheitert häufig daran, dass beide unterschiedliche Sprachen sprechen.
Die Fachkräfte verwenden ganz selbstverständlich Fachausdrücke und Fremdwörter, die den Kindern und Jugendlichen nicht geläufig sind. Viele Kinder und Jugendliche erfragen nicht die Begrifflichkeit, wenn sie ein Wort nicht verstehen.

In der Zusammenarbeit mit den Kindern und Jugendlichen müssen gemeinsam und fortwährend Ansätze entwickelt werden, welche den kommunikativen Kompetenzen der Kinder und Jugendlichen entsprechen und diese wertschätzen.
Ein besonderes Augenmerk gilt der Achtsamkeit auf gewaltfreie und nicht-diskriminierende, gendergerechte Sprache. Die Umgangssprache muss hinterfragt werden.

Kinder in ihre Unterschiedlichkeiten wahrnehmen

Alle Kinder und Jugendlichen sind Individuen mit unterschiedlichen Erfahrungen und Bedürfnissen. Das gilt auch für Kinder und Jugendliche mit Migrations- und/ oder Fluchthintergrund und natürlich für Kinder und Jugendliche mit Beeinträchtigungen.
Alle werden bestärkt, ihre eigenen Bedürfnisse zu entdecken, ihre Interessen einzubringen und zu vertreten.

Indikatoren für eine gelungene Partizipation

  • Die Kinder und Jugendlichen wissen um ihre Rechte zur Mitbestimmung und Mitwirkung
  • Die Kinder und Jugendlichen entwickeln Eigenaktivitäten
  • Alle Kinder und Jugendlichen haben sich in die Beteiligungsprozesse eingebracht
  • Die Kinder und Jugendlichen treffen die Entscheidung, woran sie sich beteiligten möchten oder nicht
  • Die Fachkräfte beobachten regelmäßige Beteiligungsprozesse
  • Die Kinder und Jugendlichen zeigen Interesse an Beteiligungsprozessen und vertreten diese offensiv
  • Alle sprechen eine gewaltfreie und wertschätzende Sprache

Formen der Partizipation

Die Formen der Beteiligung sind abhängig vom Alter der Kinder und Jugendlichen, der Zielsetzung der Projekte und deren Rahmenbedingung. In allen Bereichen ist es jedoch notwendig, die Kinder und Jugendlichen mit ihren eigenen Interessen und Werten einzubeziehen und am Entscheidungsprozess teilhaben zu lassen, um zu passenden Lösungen zu kommen.

Allgemein lassen sich folgende Formen der Beteiligung unterscheiden:

Projektbezogene Beteiligung

Die Kinder und Jugendlichen befassen sich in einem zeitlich überschaubaren Rahmen mit einem klar abgesteckten Thema.
Raum- und Möbelgestaltung

  • Mitsprache bei der Planung der Inhalte und deren Umsetzung
  • Auswertungsgespräche und Feedbackrunden als Ausgangslage für neue Planungen
  • Gruppengespräche
  • Mediationen
  • Wunsch und Meinungsboxen

Achtsamkeit auf das Kind und den Jugendlichen

Die Vertretung der Interessen der Kinder und Jugendlichen durch Erwachsene kann die Beteiligung bzw. Partizipation von Kindern und Jugendlichen nicht ersetzen. Kinder und Jugendliche sind stets Experten in eigener Sache. Häufig wissen sie selbst am besten, was sie benötigen und was für sie richtig ist. Kinder und Jugendliche nehmen ihre Umwelt anders als Erwachsene wahr, und sie haben ihre ganz eigenen Bedürfnisse und Wünsche. Die Mitarbeiter:innen wissen um diese Diskrepanz und unterstützen die Kinder und Jugendlichen im Prozess.

    • In der Hilfeplanung
    • In Förderplänen
    • Elterngesprächen
    • Krisengesprächen
    • Konflikten

Eine besondere Achtsamkeit gilt der Partizipation der Kinder und Jugendlichen im Rahmen des Kinderschutzes bei den Indikatoren Verwahrlosung, Missbrauch, Gewalt, Aufsichtspflichtverletzung.

Die Regelungen sind:

    • Grundsätzliche Wahrnehmungsschärfung für alle Mitarbeiter:innen für die Erscheinungsformen der Gefährdung von Kindern und Jugendlichen
    • Grundsätzliche Besprechung dieser mit einer insoweit erfahrenen Fachkraft oder Koordination
    • Reflexion und Selektion der eigenen Wahrnehmung und Hinwendung zu den Bedürfnissen der Kinder und Jugendlichen
    • Altersgerechte Einbeziehung und Achtung der Wünsche, Bedürfnisse und Entscheidungen der Kinder und Jugendlichen
    • Dauerhafter Fortbildungs- und Entwicklungsbedarf im Träger

Der präventive Ansatz der Sozialarbeit gegen Gewalt und Missbrauch besteht in der Erziehung der Kinder und Jugendlichen zur frühzeitigen Wahrnehmung ihrer eigenen Wünsche und Bedürfnisse sowie in der gewaltfreien und kompromissgesteuerten Umsetzung dieser. Dazu gehören die Wahrnehmung der eigenen Grenzen und der Respekt vor anderen. Zu jedem Zeitpunkt, auch schon in der frühkindlichen Erziehung, kann positiv darauf hingewirkt werden.
Die wichtigsten Aspekte für die Arbeit ist der kontinuierliche fachliche Entwicklungsprozess mit allen Mitarbeiter:innen zu den Querschnittsthemen:

    • Verhaltenskodex zum Kinderschutz bei den Mitarbeiter:innen
    • Umgang mit Gender
    • Sexualpädagogisches Konzept

Qualitätssicherung der Partizipation

Die Weiterentwicklung der Partizipation ist ein Querschnittsthema und gehört mit zu den Aufgaben der Leitungspersonen. In unserem Träger sind alle Mitarbeiter:innen an der Entwicklung zu diesen Konzepten laufend in den Teams beteiligt.

  • Die Vorschläge und Zusammenfassungen der Leitungspersonen werden diskutiert und abgestimmt – dadurch sind die Prozesse langfristig angelegt und nachhaltig.
  • Die Mitarbeiter:innen reflektieren die Inhalte in Weiterbildungen und Supervisionen
  • Die Mitarbeiter:innen pflegen einen wertschätzenden Umgang miteinander und mit den Eltern
  • Die Anregungen für die Konzepte fließen laufend ein.

2. Die Ebene der Eltern

Unser Leitbild

„Wir sind überzeugt, dass alle Menschen über Stärken verfügen, die persönliches Wachstum und Lebensfreude ermöglichen. Wichtig ist uns dabei die Vielfalt von Lösungen, die individuelle Lebensentwürfe respektiert und adäquate Förderung zulässt.

Ausgehend von dieser ressourcenorientierten Perspektive unterstützen wir Menschen, die zu uns kommen, Spielräume für Veränderungen zu schaffen, um eigene Kompetenzen und Selbstverantwortung zu entdecken.

Horizonte gGmbH hat es sich zur Aufgabe gemacht, differenzierte lebensweltorientierte Hilfeangebote zu gestalten, die auf Freiwilligkeit, gegenseitigem Verständnis und Vertrauen basieren.“

Leitungskultur

Ausgehend von unserem Leitbild achten wir darauf, dass wir eine transparente Leitungsstruktur und eine qualifizierte Personalentwicklung pflegen und alle Mitarbeiter:innen zur persönlichen wie beruflichen Weiterentwicklung und Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben anregen.

Wir stellen in der Regel unbefristet ein, achten auf die gleichberechtigte Bezahlung nach Tarif, sorgen durch flexible Stundengestaltungen für flexible familiäre Lösungen und zahlen die Fortbildungen und Weiterbildungen. Die Reflexion von Fehlern und schwierigen Situationen ist ein großes Potenzial; daher dürfen Fehler und Probleme angstfrei in Supervisionen und Mitarbeitergesprächen angesprochen werden. Es zählt die Lösung und Weiterentwicklung.

Die Geschäftsführung versteht sich nicht nur als Zentrum, sondern auch als Beispiel und ist Teil der Reflexion und Weiterentwicklung. Sie sorgt für die strategische Aufstellung des Trägers, die Qualität der Arbeit und die Bearbeitung der Querschnittsaufgaben.

Gleichberechtigung, Gender, Integration, Partizipation etc.

Unser Leitbild spiegelt sich wider in unserer Unternehmenskultur, die ein offenes Miteinander und klare Entscheidungsbefugnisse Ebenen beinhaltet. Wir bemühen uns um schnelle Lösungen individueller sowie struktureller Probleme und lösen Beschwerden unmittelbar.

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Die Partizipation der Eltern

Die Arbeit mit den Eltern beinhaltet die Kooperation mit den Eltern auf vielen Ebenen. Wir befinden uns immer in Erziehungspartnerschaften mit den Eltern für das Kind. Die Ausprägungen sind projektabhängig.

Wir achten die Eltern in ihrer Kompetenz und ihrem Erziehungsauftrag und sind in einem stetigen, dem Projekt angemessenen Austausch über die Entwicklung und Beobachtungen oder Planungen. Die Eltern sind die Experten für ihre Kinder, und wir begegnen ihnen auf Augenhöhe.

  • Regelmäßige Elterngespräche
  • Elternbriefe
  • Elternabende, Elterncafé
  • Elternbeirat
  • Transparente Berichte
  • Hilfeplanungen
  • Projektplanungen
  • Ideenfindung

Die Eltern wissen über ihre Möglichkeiten der Partizipation und nehmen sie laufend wahr über die:

  • Kommunikation mit den Mitarbeiter:innen
  • Die Koordinator:innen
  • Die Geschäftsführung

Die Partizipation der Eltern im Kinderschutz

Arbeiten auf Augenhöhe bedeutet im Kinderschutz, die Wahrnehmung mit den Eltern (nach Rücksprache mit insoweit erfahrener Fachkraft) anzusprechen und ein entsprechendes lösungsorientiertes Schutzkonzept zu entwickeln sowie dessen Umsetzung zu überprüfen und zu dokumentieren.

Wenn das Netzwerk einbezogen werden muss, wird der Datenschutz beachtet.

Die Lösungsbereitschaft und die Entwicklungsschritte der Eltern zum Wohl des Kindes werden wertschätzend zur Kenntnis genommen.

Diese Wertschätzung findet sich auch in den Fallbesprechungen und möglichen Supervisionen wieder, und auch hier wird der Datenschutz beachtet.

Beschwerdemanagement

Jeder Konflikt und jede Beschwerde wird gehört und zur Klärung die nächsthöhere Ebene hinzugezogen. Die Konflikte/ Beschwerden der Mitarbeiter:innen, Koordinator:innen werden in Supervisionen bearbeitet. In akuten Fällen und bei längeren Prozessen wird der/die zuständige Sachbearbeiter:in aus dem Jugendamt in Kenntnis gesetzt.

Beschwerde über wen
Jugendamt Sachbearbeiter:in KO/GF
Gewünscht: Gruppenleitung
KO/GF GF
Gewünscht: Gruppenleitung
Geschäftsführung Jugendamt Sachbearbeiter:in
Gewünscht: Gruppenleitung
Träger Träger
Koordination GF GF GF
Mitarbeiter:in KO KO/GF GF
Eltern MA KO GF
    Eltern Mitarbeiter:in Koordination VFP (KO)
    Wer hat den Konflikt