In leichter Sprache.
Viele Eltern, die nicht mehr zusammenleben, können den Umgang mit ihren Kindern alleine regeln.
Das ist gut.
- Kinder benötigen liebevolle Menschen, die sich um sie kümmern.
- Sie brauchen Schutz, Fürsorge und Unterstützung.
- Manchmal schaffen das die Eltern aber nicht ohne Hilfe.
Dann gibt es den „begleiteten Umgang“.
Das heißt: Das Jugendamt oder ein Gericht können bestimmen, dass das Kind seinen Eltern oder anderen wichtigen Personen nur mit Begleitung von Fachkräften trifft.
Diese Personen können etwa Mutter, Vater, Geschwister oder Großeltern sein.
- Der begleitete Umgang hilft dem Kind, den Kontakt zu wichtigen Menschen zu behalten. Fachkräfte begleiten die Treffen und beraten die Eltern und andere Bezugspersonen.
- So lernen alle, wie der Umgang funktioniert.
Am Anfang finden die Treffen oft in kindgerechten Räumen statt.
Später können sie auch anderswo sein.
Das Ziel ist, dass die Eltern allmählich den Umgang alleine regeln können.
Die Fachkräfte unterstützen und beraten dabei.
Besuchskontakte für Pflegekinder
Pflegekinder haben zwei Familien:
- Die Pflegefamilie, wo sie leben.
- Die Herkunftsfamilie, aus der sie kommen.
Kinder wollen wissen, wo sie herkommen. Das ist wichtig für ihre Entwicklung.
Der „begleitete Besuchskontakt“ hilft, dass Pflegekinder Kontakt zu ihrer Herkunftsfamilie haben.
Das Jugendamt entscheidet, ob das nötig ist.
Die Treffen zwischen Pflegekind und Herkunftsfamilie sind unterschiedlich.
Sie richten sich danach, was das Kind benötigt.
Wenn das Kind bald zurück zu den leiblichen Eltern geht, soll es öfter Kontakt haben.
Wenn das Kind länger bei der Pflegefamilie bleibt, sollen die Treffen so sein, dass sich das Kind sicher fühlt.
Die Ziele der begleiteten Treffen werden für jede Familie einzeln festgelegt.
Die Fachkräfte helfen Eltern und Pflegeeltern, damit sie den Kontakt später alleine regeln können.
So wird es für alle leichter.