Hinweisgebermeldestelle

 

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Sichere und vertrauliche Meldestelle nach dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG)

Diese Information erfolgt gemäß § 13 HinSchG. Beschäftigte müssen über interne Meldewege informiert werden.

Als freier Träger der Jugendhilfe schaffen wir ein sicheres, vertrauensvolles Umfeld für Kinder, Jugendliche, Familien und Mitarbeitende. Die Einhaltung rechtlicher Vorgaben, ethischer Grundsätze und interner Richtlinien ist für uns selbstverständlich. Um Transparenz und Integrität zu sichern, bieten wir eine geschützte Meldestelle an. Hier können Hinweise auf mögliche Missstände oder Verstöße sicher und vertraulich gemeldet werden – auf Wunsch auch anonym.

Vertraulichkeit und Schutz Ihrer Identität

 

  • Der Schutz von Hinweisgeber:innen hat für uns höchste Priorität:
  • Alle Meldungen werden streng vertraulich behandelt.
  • Hinweise können anonym abgegeben werden.
  • Wenn Sie Ihren Namen nennen, wird Ihre Identität ohne Ihre Zustimmung nicht offengelegt.
  • Nur ein kleiner, autorisierter Personenkreis hat Zugriff auf die Meldungen.
  • Die technischen Meldekanäle sind gegen unbefugten Zugriff gesichert.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß den gesetzlichen Vorgaben und unter Beachtung unserer Datenschutzrichtlinien.

Was kann gemeldet werden?

 

Mögliche Hinweise können sich auf folgende Themen beziehen:

  • Verstöße gegen Kinderschutz oder das Wohl von Kindern und Jugendlichen (siehe Hinweis zum Kinderschutz).
  • Unangemessenes oder grenzüberschreitendes Verhalten.
  • Datenschutzverstöße oder Missachtung von Aufsichtspflichten.
  • Diskriminierung, Mobbing oder andere arbeitsrechtliche Verstöße
  • Finanzielle Unregelmäßigkeiten oder Korruptionsverdacht.
  • Strafbare und bußgeldbewehrte Handlungen.
  • Verstöße gegen Vorschriften zur Lebensmittelsicherheit
  • Verstöße im Arbeits- und Sozialbereich

Diese Aufzählung ist nicht abschließend. Auch andere Hinweise, die im Zusammenhang mit gesetzlichen, ethischen oder internen Regelverstößen stehen, können gemeldet werden.

Wichtiger Hinweis zum Kinderschutz

 

Hinweise auf eine mögliche Kindeswohlgefährdung (z. B. bei Vernachlässigung, Gewalt oder sexuellem Missbrauch) unterliegen einem eigenen, gesetzlich geregelten Verfahren gemäß § 8a SGB VIII. In solchen Fällen wenden Sie sich bitte direkt an die zuständigen Fachkräfte in unseren Einrichtungen oder an unsere interne Kinderschutzkoordination. Die Meldestelle gemäß Hinweisgeberschutzgesetz ist nicht der vorrangige Meldeweg für akute Kinderschutzfälle. Bei akuter Gefahr wenden Sie sich bitte umgehend an das Jugendamt oder den polizeilichen Notruf (110).

Hotline Kinderschutz: +49 30 61 00 61

Wer kann Hinweise geben?

Unsere Meldestelle steht nicht nur den Mitarbeitenden offen. Auch externe Personen, die im Rahmen unserer Angebote in Kontakt mit uns stehen, können sich vertrauensvoll an uns wenden. Dazu gehören insbesondere:

  • Eltern und Sorgeberechtigte von betreuten Kindern.
  • Angehörige oder andere Bezugspersonen.
  • Kooperationspartner:innen, z. B. aus Schulen, Behörden oder Projekten.
  • Ehrenamtlich Tätige, Praktikant:innen oder Bewerber:innen.

Dienstleister oder weitere Personen mit beruflichem Bezug auf unsere Einrichtungen.

Wenn Sie im Kontext unserer Arbeit Hinweise auf Missstände oder Fehlverhalten haben, nehmen wir diese sehr ernst. Auch Ihre Meldung wird vertraulich behandelt und auf Wunsch anonym entgegengenommen.

Wichtiger Hinweis zu vorsätzlich falschen Meldungen.

Der Schutz der Identität von Hinweisgebenden gilt nicht, wenn Hinweise vorsätzlich falsch oder in betrügerischer Absicht abgegeben werden (§ 9 Abs. 1 Hinweisgeberschutzgesetz). Das bedeutet, dass bei nachweislich absichtlich falschen Meldungen der Hinweisgeber mit rechtlichen Konsequenzen rechnen muss und der Identitätsschutz entfällt.

So geben Sie einen Hinweis

Sie können Ihren Hinweis auf verschiedenen Wegen übermitteln – vertraulich und, wenn gewünscht, anonym:

E-Mail: meldestelle@horizonte.biz
(Hinweis: Bei E-Mail-Kontakt kann Anonymität nicht garantiert werden)

Telefon: 030 – 49874638

Postanschrift (anonym möglich):
Horizonte – für Familien – gGmbH
Meldestelle
Oranienburger Straße 173–175
13437 Berlin

Was passiert mit Ihrer Meldung?

 

  • Ihre Meldung wird von der internen Meldestelle geprüft.
  • Die Bearbeitungszeit hängt von der Art und Komplexität des Hinweises ab.
  • Soweit rechtlich möglich, informieren wir Sie über den Bearbeitungsstand und das Ergebnis.
  • Bei Bedarf leiten wir Maßnahmen zur Aufklärung und Beseitigung des Missstands ein.
  • Wenn eine interne Klärung nicht möglich ist, kann eine Weiterleitung an zuständige Behörden erfolgen.

Ihre Rechte und Schutz vor Repressalien

 

Das Hinweisgeberschutzgesetz schützt Sie vor Nachteilen:

  • Niemand darf wegen einer Meldung benachteiligt oder diskriminiert werden.
  • Wenn Sie glauben, Nachteile durch eine Meldung erfahren zu haben, können Sie rechtlich dagegen vorgehen.

Sollte die interne Bearbeitung nicht ausreichen, können Sie sich an eine externe Meldestelle wenden:

Externe Meldestelle des Bundes
Bundesamt für Justiz
53094 Bonn
Tel.: 0228 99 410-6644
E-Mail: hinweisgeberstelle@bfj.bund.de

Weitere Informationen zu Ihren Rechten finden Sie direkt im Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG).

Danke für Ihr Vertrauen

Mit Ihrem Hinweis leisten Sie einen wichtigen Beitrag zu einem sicheren, fairen und verantwortungsvollen Miteinander.

Fragen zur Meldestelle oder zum Verfahren beantworten wir Ihnen gerne. Informationen zum Datenschutz im Rahmen von Meldungen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.