Hilfen zur Erziehung

in leichter Sprache

Hilfen zur Erziehung – Unterstützung für Familien
(Einfache Sprache gemäß Barrierefreiheitsgesetz)

Warum gibt es Hilfen zur Erziehung?
Kinder großzuziehen ist eine wichtige, aber manchmal schwere Aufgabe.

Nicht alle Familien haben die gleichen Chancen – oft hängt die Entwicklung von Kindern vom Einkommen oder Bildungsstand der Eltern ab.

Wir unterstützen Familien dabei:

  • Stärken der Eltern und Kinder zu entdecken
  • Finanzielle Probleme zu lösen (z. B. Arbeit oder Wohnung zu behalten)
  • Schwierigkeiten in Kita oder Schule zu überwinden

Sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH)
Die bewährteste Hilfeform

  • Gesetzliche Grundlage: SGB VIII § 31
  • Unsere Fachkräfte kommen 1–2 Mal pro Woche zu Ihnen nach Hause
  • Gemeinsam arbeiten wir an:
    • Erziehungsfragen
    • Alltagsproblemen (z. B. Ämtergänge)
    • Lösungen für Konflikte

Wichtig: Die Familie muss mitarbeiten – wir helfen zur Selbsthilfe!

Weitere Hilfsangebote

  1. Ambulantes Krisen-Clearing (§ 27.2)
    Schnelle Hilfe bei akuten Problemen
  2. Erziehungsbeistand (§ 30)
    Unterstützung für Jugendliche beim Erwachsenwerden
  3. Intensive Einzelbetreuung (§ 35)
    Langfristige Begleitung für Jugendliche in schwierigen Lebenslagen
  4. Eingliederungshilfe (§ 35a)
    Für Kinder mit seelischen oder drohenden Behinderungen

Besondere Angebote für Kinder

  • Erlebnispädagogik
  • Mädchen- und Jungengruppen
  • Förderung bei LRS, ADHS oder Trauer

Kinderschutz und Datenschutz

  • Bei Gefahr für das Kind arbeitet das Jugendamt mit uns zusammen
  • Ihre Daten sind sicher – wir sprechen mit Ihnen, nicht über Sie
  • Wir halten die Vorschriften des Datenschutzes ein.
  • Unsere Mitarbeiter erhalten regelmäßig Schulungen zum Thema.

So funktioniert’s:

  1. Das Jugendamt prüft, welche Hilfe passend ist
  2. Gemeinsam werden Ziele vereinbart
  3. Unsere Fachkräfte unterstützen Sie regelmäßig

Hinweis: Alle Hilfen sind im Sozialgesetzbuch (SGB VIII) verankert und kostenfrei.

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